Für Arbeitnehmer

Zahnreinigung und Zahnersatz: Was ist der Unterschied?

Symbolbild zum Arbeitsalltag

Eine Erstattung für professionelle Zahnreinigung bedeutet nicht automatisch, dass Kronen, Brücken oder Implantate mitversichert sind. Es handelt sich um unterschiedliche Leistungsbereiche.

Zahnreinigung gehört zur Prophylaxe.

Eine professionelle Zahnreinigung kann im tariflich vereinbarten Umfang erstattet werden. Dafür können eigene Höchstbeträge oder Teilgrenzen innerhalb eines Gesundheitsbudgets gelten.

Zahnersatz braucht passenden Schutz.

Kronen, Brücken oder Implantate sind Beispiele für Zahnersatz. Ob und in welchem Umfang dafür Leistungen bestehen, richtet sich nach dem gewählten Baustein und den Bedingungen. Auch Zahnbehandlung ist gesondert zu betrachten.

So formulieren Sie Ihren Wunsch konkret.

Statt nur nach Zahnschutz zu fragen, können Sie sagen: Mich interessieren Informationen zur Zahnreinigung und zusätzlich zum Zahnersatz. So wird deutlich, welche Bereiche der Betrieb prüfen soll. Dafür benötigen Sie keine Diagnose oder Behandlungsplanung offenzulegen.

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Allgemeine Orientierung auf Grundlage der vorliegenden bKV360-Unterlagen. Verbindlich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. Texte zur redaktionellen Abstimmung.

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