
Ein Gesundheitsbudget ist kein zusätzlich ausgezahltes Gehalt. Sie nutzen es im Rahmen der versicherten Leistungen und reichen die entsprechenden Belege beim Versicherer ein.
Ein Topf, mehrere mögliche Leistungen.
Je nach Tarif können zum Beispiel Zahnreinigung, Sehhilfen und bestimmte Vorsorgeleistungen aus einem gemeinsamen Jahresbudget erstattet werden. Zusätzlich können einzelne Bereiche begrenzt sein.
Nur zur Erklärung: Angenommen, ein Tarif hätte einen Jahresrahmen von 600 Euro, und 120 Euro Zahnreinigung sowie 200 Euro für eine Sehhilfe wären vollständig erstattungsfähig. Dann wären rechnerisch noch 280 Euro übrig. Ob diese Ausgaben tatsächlich erstattet werden, entscheidet sich an den Bedingungen und möglichen Teilgrenzen. Die Werte beschreiben keinen angebotenen Tarif.
Was Sie vorab wissen sollten.
- Welche Leistungen sind überhaupt eingeschlossen?
- Welche Teilgrenzen gelten innerhalb des Gesamtbudgets?
- Welche Belege werden benötigt?
- Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
- Was gilt bei Eintritt, Austritt oder Arbeitgeberwechsel?
Diese Fragen beantworten die jeweiligen Vertragsunterlagen. Eine Übertragung ungenutzter Beträge oder eine Auszahlung sollte nicht einfach angenommen werden.
Wo liegt der Unterschied zu einzelnen Bausteinen?
Ein Baustein kann einen bestimmten Leistungsbereich absichern, etwa Zahnersatz oder Krankenhausleistungen. Ein Budget bündelt dagegen mehrere vereinbarte Bereiche in einem gemeinsamen Rahmen. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von den Zielen des Betriebs ab.
Allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind die Bedingungen der vereinbarten Lösung.