Für Arbeitnehmer

Was passiert mit meiner bKV beim Arbeitgeberwechsel?

Symbolbild zum Arbeitsalltag

Ein Arbeitgeberwechsel kann den betrieblichen Versicherungsschutz verändern. Kläre deshalb frühzeitig das Ende des Gruppenschutzes und mögliche Fortführungsoptionen.

Schutz und Finanzierung getrennt betrachten.

In der arbeitgeberfinanzierten bKV trägt der bisherige Betrieb die Beiträge. Mit dem Ausscheiden kann diese Grundlage wegfallen. Der konkrete Zeitpunkt und mögliche Besonderheiten ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.

Eine private Fortführung ist eine Prüfaufgabe.

Je nach Vertrag kann es Möglichkeiten geben, den Schutz privat weiterzuführen. Dabei können Fristen, Voraussetzungen und andere Beiträge gelten. Eine pauschale Zusage oder eine für alle Verträge geltende Frist wäre deshalb irreführend.

Diese Fragen helfen im Gespräch.

Wann endet meine Teilnahme? Welche Leistungen lassen sich weiterführen? Bis wann muss ich mich entscheiden? Was kostet die Fortführung? Besteht beim neuen Arbeitgeber bereits ein Angebot? Nimm diese Fragen rechtzeitig mit in die Beratung.

Bestehende private Absicherung nicht vorschnell ändern.

Wenn Sie zusätzlich eine private Zusatzversicherung haben, sollte die Kombination betrachtet werden. Eine betriebliche Leistung ist kein Grund, einen bestehenden Vertrag ungeprüft zu kündigen.

Ihr nächster Schritt

Fortführung persönlich besprechen

Allgemeine Orientierung auf Grundlage der vorliegenden bKV360-Unterlagen. Verbindlich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. Texte zur redaktionellen Abstimmung.

Ihr nächster Schritt

Vom Wunsch zum Gespräch.

Stellen Sie Ihre Interessen zusammen oder besprechen Sie offene Fragen persönlich mit mir.

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Mitarbeiterschutz24

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